Sonntag, 18. Januar 2009

Hessen-Wahl: bild.de prescht vor






Um 17.47 lief die erste Wahlprognose bereits bei bild.de über den Liveticker.



Updates:

BILDblog zum Thema.

Der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel auf meine Anfrage hin: „Ich gehe der Angelegenheit nach. Allerdings weise ich schon jetzt darauf hin, dass nach § 30 Abs. 2 LWG nur die Veröffentlichung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe verboten sind. Derartige Wählerbefragungen werden nach meiner Kenntnis nur im Auftrag von ARD und ZDF durchgeführt und von diesen Anstalten exklusiv (erst-)veröffentlicht.“

Jetzt gibt's in Hessen auch ein Aktenzeichen zu dem Vorgang.

Rätselraten um die Herkunft von Prognosen, die bild.de und der „Süddeutschen Zeitung“ bereits vor 18 Uhr zugänglich waren.

Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen (ZDF) räumt inzwischen ein, daß es durchaus den Wahltag über Gespräche mit Politikern gäbe und handverlesene Journalisten bereits um 17 Uhr vorab Zahlen erhielten.

Was macht die Demokratie aus? Daß wir eine mißliebige Regierung ohne Blutvergießen wieder loswerden können, so schrieb vor fast 65 Jahren Karl Popper. Und der Wahlakt, durch den sich die Willensäußerung des demokratischen Souveräns vollzieht, ist folglich ein bis ins letzte Detail reglementiertes Verfahren. Oder auch nicht. Die Wissenswerkstatt greift mein Thema auf.

Mit Schreiben vom 3. März teilt mir der Landeswahlleiter mit, daß er keine Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die BILD-Gruppe sähe.

Verdächtige Tweets bei der Europawahl und im „Spiegel“ werden Bedenken hinsichtlich herausgetwitterter Exit-Polls bei den kommenden Bundestagswahlen geäußert.

Beobachtungen vom 30. August anläßlich der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und dem Saarland sowie der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen (Spiegel Online: „Prognosen-Verrat: Wahlergebnisse sickerten vorab auf Twitter durch“).

Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen
(Landtagswahlgesetz - LWG -)

§ 30 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen

(2) Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.

§ 49 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer (...) 3. entgegen § 30 Abs. 2 Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht.

(2) Die (...) Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 Nr. 2 und 3 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist (...) 3. bei Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 3 der Landeswahlleiter.

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