Donnerstag, 17. September 2009

Verhindert die Stadtverwaltung meinen Liveblog zur Bundestagswahl?

Allmählich fühle ich mich wie Michael Ballack. Gesperrt fürs Endspiel. Denn statt bei der kommenden Bundestagswahl (samt Landtagswahlen in Brandenburg und Schleswig-Holstein) über den zu erwartenden Prognosenverrat via Twitter live zu bloggen, werde ich wohl in der Türkenschule als Wahlvorstand herumsitzen müssen. Dabei sind Blogeinträge zum Umgang mit Exit Polls im letzten halben Jahr quasi meine Spezialität geworden und beim Superwahlsonntag neulich (Saarland, Sachsen, Thüringen) sogar ausdrücklich von dem Dresdner Presseclub, der „Thüriger Allgemeinen“ und dem NDR zitiert und von vielen Interessenten wie etwa den Wahlleitern als Quelle genutzt worden. Also habe ich meine Bewerbung als freiwilliger Wahlhelfer zurückgezogen, bin aber dennoch von der Stadt München als Wahlvorstand zwangsverpflichtet worden. Und auch wenn es sich um ein „Ehrenamt“ handelt, vermisse ich bei dem entsprechenden Bescheid die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung. Das Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats reagiert bislang weder auf meine Mails, noch auf ein Einschreiben. Dann werde ich wohl Montag schnell noch vors Verwaltungsgericht ziehen müssen, um als Wahlhelfer entbunden zu werden und dafür am 27. September live bloggen zu können.

Updates: Oh, jetzt bin ich auch schon für Juristen eine Quelle.

Dienstag, den 22. September hatte ich Klage gegen die Landeshauptstadt München erhoben und eine einstweilige Verfügung beantragt, die mich von der Verpflichtung als Wahlvorsteher befreit. Mittwoch ließ die Stadt das Bayerische Verwaltungsgericht wissen, sie hätte mich schon längst davon entbunden und es mir bereits am 17. September mitgeteilt. Zugleich behauptet die Stadt, daß mein Gang vors Gericht „verfrüht“ gewesen sei. Beides wird noch zu prüfen sei, da davon abhängt, wer die Gerichtskosten trägt.

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