Donnerstag, 18. März 2010

CDU, Twitter und das Strafrecht: Von der Vortäuschung einer Vortäuschung

Unbekannte Hacker, intrigante Parteifreunde aus der Jungen Union oder gar die NPD? Als während der sächsischen Landtagswahl am 30.August 2009 anderthalb Stunden vor Schließung der Wahllokale eine ziemlich präzise Prognose vom Account des CDU-Politikers Patrick Rudolph getwittert wurde, waren zwei Dinge klar: Laut Rudolph, daß er diese Zahlen nicht veröffentlicht habe, sondern Dritte sich seines Kontos bemächtigt hätten („Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat“), ja noch schlimmer sogar: „sein Account sei von Unbekannten gehackt worden“. Und für mich, daß die umgehend eingeleitete Untersuchung des mutmaßlichen Prognosenverrats im Nichts versanden verlaufen würde.
Und tatsächlich hat die Landeswahlleiterin, Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, nunmehr ein halbes Jahr später das Verfahren eingestellt, da kein direkter Zusammenhang zwischen den Nachwahlbefragungen am Tag der Wahl des 5. Sächsischen Landtages einerseits und den Twitter-Meldungen vor Ablauf der Wahlzeit andererseits nachgewiesen werden“ konnte. Wie schon im vergleichbaren Ausplaudern erster Hochrechnungen durch bild.de während der hessischen Landtagswahl waren auch dieses Mal die beiden Meinungsforschungsinstitute Forschungsgruppe Wahlen und infratest dimap Kronzeugen und damit Herren des Verfahrens.
Interessanter ist aber, daß keine Rede mehr von finsteren Mächten war, sondern die Landeswahlleiterin mir gestern recht einsilbig Patrick Rudolph als Urheber der Prognosen bestätigte.
Demnach hätte der Radebeuler Stadtrat und Vorsitzende der örtlichen CDU letztes Jahr nur vorgetäuscht, daß Dritte mutmaßlich durch eine Straftat – etwa durch das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) – vorgetäuscht hätten, daß er eine Ordnungswidrigkeit durch Veröffentlichung der Wahlnachfragen – § 31 (2) SächsWahlG – begangen hätte. Mal sehen, was die Exit-Polls-Nomenklatur bei der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen an Merkwürdigkeiten zu bieten hat.

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