Mittwoch, 5. Dezember 2007

Rechnungshof kritisiert Bambi-Subvention

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ von heute hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem Jahresbericht die staatliche Unterstützung der Bambi-Verleihung 2005 in München harsch kritisiert. Der Zuschuß in Höhe von 200.000 Euro durch die Staatskanzlei an den Burda Verlag sei „unvertretbar, da die Verleihung ohnehin in München stattgefunden hätte“. In der von der Printfassung abweichenden Onlinemeldung sei diese Finanzspritze dem Rechnungshof „völlig unverständlich. Da in vielen Bereichen rigoros gespart werde, sei die Unterstützung dieser 'glamourösen Preisverleihung' schlicht nicht vertretbar.“

Im Jahresbericht heißt es: „Die Gesamtkosten der Veranstaltung lagen bei über 4 Mio €. In einem Vermerk der Staatskanzlei vom 12. September 2005 ist u. a. ausgeführt, dass der Medienpreis 'Bambi' erstmals wieder seit 1995 in München verliehen werden würde und eine finanzielle Unterstützung erbeten worden sei. Der Preis würde in München verliehen werden, um WM-Stimmung zu produzieren und im Zeitalter der digitalen Kommunikation ein Zeichen für München als Hauptstadt der digitalen Technologie in Deutschland zu setzen. Die Staatskanzlei sei unter Hintanstellung anderer Projekte in der Lage, statt der erbetenen 500 000 €, einen Betrag von 200 000 € zur Verfügung zu stellen. Es erscheine möglich, Bambi wie- der enger an München zu binden. Die Veranstaltung schmücke sowohl München als auch den gesamten Medienstandort Bayern. Es ergäbe sich die Chance auf eine längerfristige Zusammenarbeit mit Bambi.

Die Staatskanzlei hat aufgrund des Antrags des Veranstalters aus der Burda-Gruppe vom 21. November 2005 mit Bescheid vom 28. November 2005 eine Zuwendung in Form einer Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung von 200 000 € aus dem Kap. 02 03 Tit. 686 84 'Veranstaltungen im Medienbereich' bewilligt. Dazu mussten Mittel aus einem anderen Titel umgeschichtet werden.

Bewertung durch den ORH
Nach Ansicht des ORH fehlte es an den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zuwendung. Art. 23 BayHO fordert ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Vorgenannte Zuwendung hat zu keinem zusätzlichen Effekt geführt. München stand schon vor dem Zuwendungsverfahren als Veranstaltungsort fest, wie einer Presseerklärung des Unternehmenssprechers der Hubert Burda Media vom 17. Juni 2005 zu entnehmen war. Eine längerfristige Bindung der Preisverleihung an München ist nicht erkennbar. Der bisherigen Praxis zufolge und nach Zitaten aus der Burda-Gruppe findet die Preisverleihung weiterhin an wechselnden Veranstaltungsorten statt. Die Zuwendung lag bei 5 % der Gesamtkosten. Es handelt sich hier nach Ansicht des ORH um einen typischen Mitnahmeeffekt. Eine Notwendigkeit der Förderung der Veranstaltung vermag der ORH nicht zu erkennen.

Stellungnahme der Staatskanzlei
Die Staatskanzlei hat ausgeführt, dass die Frage eines erheblichen staatlichen Interesses eine Ermessensentscheidung sei, bei der auch langfristige und mittelbare Effekte berücksichtigt werden könnten. Für die Prioritätensetzung bei der Verwendung knapper Haushaltsmittel bestünde ein Einschätzungsspielraum der fördernden Stelle. Die Förderpraxis der Länder sei Ursache für die wechselnden Veranstaltungsorte. München drohte als Veranstaltungsort auszuscheiden, was als medienpolitischer Verlust angesehen worden wäre. Für die Förderentscheidung sei auch der mittelbare Effekt der Zusage im Hinblick auf die zahlreichen anderen Medienaktivitäten des Veranstalters am Standort München relevant gewesen. Die
Bambi-Verleihung sei eine gute Werbung für den Medienstandort München gewesen. Das erhebliche staatliche Interesse ergäbe sich aus der langfristigen Wirkung.

Auffassung des ORH
Der tatsächliche Verlauf und die Aktenlage sprechen dagegen, dass die Zuwendung einen Einfluss auf die Festlegung für München als Veranstaltungsort hatte. Der ORH vertritt nach wie vor die Auffassung, dass es sich bei der Zuwendung um einen reinen Mitnahmeeffekt handelte und eine Förderung nicht notwendig gewesen wäre. Ferner ging die Bereitstellung der Mittel zulasten der 2005 aufgrund der schwierigen Haushaltssituation drastisch gekürzten Ansätze im Medienbereich, die damit den niedrigsten Wert seit Jahren erreicht haben.“

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