Donnerstag, 15. Mai 2008

Saudis spionieren deutsches Internet und mehr aus

Wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, heißt es im ersten Absatz des § 99 im Strafgesetzbuch. Doch was sind geheimdienstliche Tätigkeiten? Wie der Generalbundesanwalt heute im Falle eines 73-jährigen Deutschen bekanntgab, hat der mutmaßliche Täter für den saudi-arabischen Geheimdienst „fortlaufend in Zeitungen und im Internet veröffentlichte Presseberichte“ ausgewertet. Und dafür fünf Jahre Knast? Na zum Glück soll er auch „seinen geheimdienstlichen Auftraggebern Informationen zu bestimmten Personen, Veranstaltungen und Institutionen übermittelt zu haben, wobei er persönliche Erkundigungen zum Teil unter Verwendung einer Legende angestellt haben soll.“ Und wann holen Sie mich?

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