Sonntag, 5. Oktober 2008

Otto, Quelle und die Märchensteuer

Nachdem ich mich schon gewundert habe, wieso Quelle Rechnungen stellt, ohne eine Steuernummer anzugeben oder die gesetzliche Mehrwertsteuer auszuweisen, kommt mir die Otto-Gruppe nicht weniger doof: Seit Einführung eines Treibstoffzuschlags erspart es sich deren Paketdienst Hermes einfach, auf den Quittungen eine Mehrwertsteuer anzugeben. Wie groß muß man als deutsches Unternehmen eigentlich sein, um in Wildwest-Manier gesetzliche Vorschriften ignorieren zu dürfen? Auch nicht besser: Nachdem Hermes es eine Woche lang nicht geschafft hat, ein Päckchen von München nach Saarbrücken zuzustellen, habe ich telefonisch nachgefasst, was nur über eine 0900er-Nummer geht. Dafür soll ich nun weitere 3,01 Euro zahlen, und weil ich das nicht einsehe, gleich noch einmal vier Euro Mahngebühren. Soviel zum Thema Kundendienst und Nachbesserung bei Leistungsverzug.

Update: Der Hermes-Kundendienst meint: „Der Hinweis 'inkl. 19 % MwSt' wird auf den Quittungen angegeben sofern Sie bei der online Erstellung oder im Paketshop angegeben haben dass Sie Gewerbetreibender sind.
Eine gesonderte Ausweisung der MwSt ist nach geltenden rechtlichen Vorgaben nicht erforderlich, da es sich bei den PaketShop Quittungen um Belege von Kleinmengen-Abgaben handelt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz) bei Abgaben bis 150,00 EUR keine besondere Ausweisung der MwSt benötigen. Diese Ausweisung hat es bisher übrigens auch nicht gegeben. Der Hinweis 'inkl. 19 % MwSt' entspricht somit den rechtlichen Bestimmungen.“


Also wenn ich das richtig verstehe, behauptet Hermes...:

(1) ...sie hätten die Mehrwertsteuer noch nie ausgewiesen. Das ist erwiesenermaßen falsch, da alle meine Quittungen – wie die hier Abgebildete – vor Einführung des Treibstoffzuschlags angeben, daß der Betrag 19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer enthalte.

(2) ...sie müßten die Höhe der Mehrwertsteuer nur gegenüber Gewerbetreibenden ausweisen. Da verstehe ich aber die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung anders.

(3) ...sie würden "inkl. 19 % MwSt" ausweisen. Tun sie eben nicht mehr.

Keine Kommentare: